Pipeline (ahafid/pixabay)

Abfrage von Infrastrukturbedarfen für das Strom- und Wasserstoffnetz

Die ÜNB, als Betreiber der Strom­übertragungs­netze und FNB, als Betreiber der Fernleitungs­netze Gas, sind gemäß EnWG verpflichtet, einen bedarfs­gerechten Ausbau ihrer jeweiligen Infra­struktur zu planen und in den Netz­entwicklungs­plänen Strom/Gas aufzuzeigen. Der Bedarf an Infra­struktur ist eine direkte Folge der jeweiligen Ver­sorgungs­aufgabe, die das Netz zu erfüllen hat. Vereinfacht ausgedrückt, dient das Netz dazu, Angebot und Nachfrage auszugleichen. Hier kommen nun die Markt­teilnehmer ins Spiel, da sie den Bedarf – lokal – wesentlich bestimmen und somit gegebenen­falls auch den Ausbau der Infra­struktur notwendig machen. Sollten auch Sie ein energieintensives Unternehmen sein und/oder ein Wasserstoffprojekt planen und die Teilnahmekriterien erfüllen, könnte Ihre Mitwirkung zukünftige Planungen erleichtern.

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