Die ÜNB, als Betreiber der Stromübertragungsnetze und FNB, als Betreiber der Fernleitungsnetze Gas, sind gemäß EnWG verpflichtet, einen bedarfsgerechten Ausbau ihrer jeweiligen Infrastruktur zu planen und in den Netzentwicklungsplänen Strom/Gas aufzuzeigen. Der Bedarf an Infrastruktur ist eine direkte Folge der jeweiligen Versorgungsaufgabe, die das Netz zu erfüllen hat. Vereinfacht ausgedrückt, dient das Netz dazu, Angebot und Nachfrage auszugleichen. Hier kommen nun die Marktteilnehmer ins Spiel, da sie den Bedarf – lokal – wesentlich bestimmen und somit gegebenenfalls auch den Ausbau der Infrastruktur notwendig machen. Sollten auch Sie ein energieintensives Unternehmen sein und/oder ein Wasserstoffprojekt planen und die Teilnahmekriterien erfüllen, könnte Ihre Mitwirkung zukünftige Planungen erleichtern.