Industrieanlage

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Fördermöglichkeiten für Dekarbonisierungsvorhaben in der Industrie

Mit der neuen Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie- und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Gefördert werden Projekte in den beiden Bereichen Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1 der Förderrichtlinie) sowie CCU und CCS (Modul 2 der Förderrichtlinie).  

Vor allem mittelständische Unternehmen werden aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen bis zum 30. November 2024 einzureichen. Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2 sind CCS/CCU– Vorhaben förderfähig, d.h. Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Das Förderprogramm BIK soll insgesamt bis 2030 laufen. Für das Förderprogramm stehen für die gesamte Programmlaufzeit nach derzeitiger Planung circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Alle Informationen und Ansprechpartner der Projektträger sind für interessierte Unternehmen auf der BIK-Seite unter https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/ verfügbar.

 

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